Das ambulant betreute Wohnen ist eine Leistung zur Förderung der selbständigen Lebensführung für Menschen mit Behinderungen und/oder Einschränkungen (geistige oder körperliche Behinderung, Suchterkrankung, altersbedingte Einschränkungen. Dieses Angebot bildet eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe und schließt andere Sozialleistungen nicht aus. Ziel der Leistung ist es, die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen zu erhalten und zu stärken um ein selbständiges Leben in der Gemeinschaft zu führen.
Dazu ist es auch erforderlich, die Hilfen anderer Sozialleistungsträger zu erschließen. Ambulant betreutes Wohnen kann vorübergehend oder für längere Zeit erfolgen, im Einzelfall auch lebenslang. Dabei können Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen allein, in einer Partnerschaft, innerhalb einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft leben. Durch das ambulant betreute Wohnen soll keine neue Abhängigkeit für den betreuten Menschen entstehen sondern vielmehr das Ziel der (Wieder-) Eingliederung erreicht werden. Das ambulant betreute Wohnen ist dann die geeignete Hilfe, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Heimbetreuung notwendig ist.
Die Kontakte finden in der Regel bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Termine werden nach individueller Absprache vereinbart.